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Beitragsordnung des BSF Rhein Neckar e.V.

Im BSF Rhein-Neckar e.V. gibt es

- Mitgliedsbeiträge, jährlich
- Aufnahmegebühren, einmalig
- Trainingsgebühren
- Mahngebühren
- Gebühren für Rücklastschriften

Es gelten die Beiträge nach Beschluss der Vollversammlung vom 15.11.2013:

Kinder ab 10 Jahren und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr sowie Ermäßigte 45 Euro Jahresbeitrag (35 Euro Aufnahmegebühr)

Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr 65 Euro Jahresbeitrag (70 Euro Aufnahmegebühr)


Familien: das erste Mitglied - Gebühr für Erwachsene, jedes weitere Familienmitglied 40 Euro Jahresbeitrag (35 Euro Aufnahmegebühr)


Passive Mitglieder: 25 Euro Jahresbeitrag, (35 Euro Aufnahmegebühr) - keine Arbeitsleistung.

Arbeitsleistung:
pro Mitglied und Jahr im Alter von 15 – 60 Jahre je 12 Arbeitsstunden oder 60 Euro (wird im Folgejahr mit Jahresbeitrag eingezogen).

Nichtmitgliedern bieten wir die Möglichkeit, ein Einführungstraining für 30 Euro zu besuchen. Die Interessenten haben an 3 aufeinanderfolgenden Wochen die Möglichkeit an einem Einführungstraining teilzunehmen. Entschließt sich der Teilnehmer Mitglied zu werden, wird der Betrag von 30 Euro  auf die Aufnahmegebühr angerechnet.



Startgebühren für Turniere und Meisterschaften zahlt jeder Schütze selbst. Für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften werden für Jugendliche unter 18 Jahren die Startgebühren vom Verein getragen.

Weitere folgende Gebühren gelten nach Beschluss durch den Vorstand der Sitzung vom 19.01.2008:

- bei Zahlungsverzug fallen bei der 2. Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5 Euro an
- Kosten für Rücklastschriften sind vom jeweiligen Mitglied selbst zu bezahlen.

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