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Beitragsordnung des BSF Rhein Neckar e.V.

Im BSF Rhein-Neckar e.V. gibt es

- Mitgliedsbeiträge, jährlich
- Aufnahmegebühren, einmalig
- Einführungsgebühren

- Arbeitsleistungen
- Mahngebühren
- Gebühren für Rücklastschriften

Es gelten die Beiträge nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.10.2025

Kinder ab 10 Jahren und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr, sowie

Ermäßigte *) 55 Euro Jahresbeitrag (40 Euro Aufnahmegebühr)

Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr 85 Euro Jahresbeitrag (80 Euro Aufnahmegebühr)


Familien: das erste Mitglied - Gebühr für Erwachsene, jedes weitere Familienmitglied 50 Euro Jahresbeitrag (40 Euro Aufnahmegebühr)


Passive Mitglieder: 30 Euro Jahresbeitrag, (40 Euro Aufnahmegebühr) - keine Arbeitsleistung.

Arbeitsleistung:
pro Mitglied und Jahr im Alter von 15 – 60 Jahre je 12 Arbeitsstunden oder 90 Euro (wird im Folgejahr mit Jahresbeitrag eingezogen).

Nichtmitgliedern bieten wir die Möglichkeit, ein Einführungstraining für 40 Euro zu besuchen. Die Interessenten haben an 3 aufeinanderfolgenden Wochen die Möglichkeit an einem Einführungstraining teilzunehmen. Entschließt sich der Teilnehmer Mitglied zu werden, wird der Betrag von 30 Euro auf die Aufnahmegebühr angerechnet.


Startgebühren für Turniere und Meisterschaften zahlt jeder Schütze selbst. Für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften (DSB-Wettkampfformate – WA Halle, im Freien, 3D und Feldbogen) werden für aktive Mitglieder die Startgebühren vom Verein getragen. Für Schüler, Jugend und Junioren wird dies auch für Landesmeisterschaften übernommen.


- bei Zahlungsverzug fallen bei der 2. Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5 Euro an
- Kosten für Rücklastschriften sind vom jeweiligen Mitglied selbst zu bezahlen.

*) Studenten, Azubis von 18 bis 27 Jahre und Senioren ab 65 Jahre

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