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Schießordnung Bogensportfreunde Rhein-Neckar e. V. -

für den Waldsportplatz in Nußloch und Volker´s Bogenparcours

Die nachstehende Schießordnung ist für beide Anlagen für alle Bogenschützen (Vereinsmitglieder und Gäste) verbindlich.
Der Vorstand überwacht die Einhaltung dieser Ordnung. Bei Verstößen gegen diese Ordnung können die in der Vereinssatzung aufgeführten Vereinsstrafen verhängt werden. Gäste können nach dem Hausrecht Platzverweis und künftiges Platzverbot erhalten.


1. Jedes Schießen darf nur unter Aufsicht erfolgen.
1.1. Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Bogenschütze sein, der vom Vereinsvorstand hierzu eingeteilt/ oder ermächtigt ist.
1.2. Mehrere Bogenschützen können sich in der Aufsicht abwechseln.
1.3. Während der Ausübung der Aufsichtsfunktion, darf der betreffende Bogenschütze nicht selbst schießen; er muss solange warten, bis ein anderer 

       die Aufsichtsfunktion übernommen hat.
2. Die Benutzung der Bogenanlage ohne jegliche Aufsicht- und Begleitperson ist aus Gründen der Unfallverhütung (Erste-Hilfe-Leistung) verboten.
3. Das Schießen unter Alkohol und/ oder Drogeneinfluss ist verboten.
4. An der Schießlinie und auf dem Parcours herrscht in Anlehnung an die waldgesetzlichen Bestimmungen absolutes Rauchverbot
5. Jugend- und Schülergruppen dürfen nur in Begleitung vom Vereinsvorstand autorisierter erwachsener Personen den Platz benutzen.
6. Für die Benutzung der Anlagen ist das Schießbuch zu führen. Jeder Benutzer hat sich in dieses Schießbuch einzutragen und den Namen der

    Aufsicht zu vermerken. In der Schießkladde ist jeweils die Uhrzeit zu vermerken, wann die Beteiligten den Platz betreten und wann er wieder

    verlassen wird.
7. Den Weisungen der Aufsicht(en) ist unbedingt Folge zu leisten.
8. Die jeweilige Aufsicht hat den organisatorischen Ablauf des Schießens zu regeln. Nur auf das entsprechende Kommando der Aufsicht darf

    geschossen werden oder zur Trefferaufnahme die Schießbahnen betreten werden.
9. Die Aufsicht hat die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zu überwachen: Hierzu gelten insbesondere folgende Weisungen:

    - der Bogen (mit aufgelegtem Pfeil) darf nur an der Schießlinie/ Abschusspflock in Schussrichtung der Zielscheibe ausgezogen werden.

    Der Spann- und Zielvorgang beim Auszug des Bogens darf nicht über die Scheibenoberkante hinausgehen.
    - es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar in Schussrichtung niemand mehr im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe

   aufhält.
    - es darf nicht senkrecht in die Luft geschossen werden.
    - ist eine Pfeilsuche hinter der Scheibe/den Scheiben erforderlich, so ist durch ein
    Mitglied der Übungsgruppe die Schießbahn deutlich für andere zu sperren bis die Suche beendet ist.
10. Bei einem Verstoßen; gegen die Sicherheitsbestimmungen und Gefährdung der Sicherheit hat die Aufsicht das Schießen sofort zu unterbinden.
11. Personen, die gegen diese Ordnung verstoßen, ist das weitere Schießen sofort zu verbieten; sie sind gegebenenfalls der Anlage zu verweisen.
12. Jeder Schütze haftet für seinen Schuss – Eltern haften für Ihre Kinder. Jeder Schütze muss im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung sein.

      Die Teilnahme am Schießbetrieb erfolgt auf eigenes Risiko.

Nußloch, 01.05.2018

Der Vorstand

 

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